WBK-Anträge 04.02.2005

 



Erläuterungen zu den beiden WBK-Anträgen

(WBK = Waffenbesitzkarte, grünes Dokument, das je einen Eintrag pro Waffe enthält)

  • Ich bin seit Januar 1970 aktiver Sportschütze im Schützenverein.
    Dieser Schützenverein ist Mitglied im Deutschen Schützenbund (DSB).
  • Ich besitze Sportwaffen, die ich für die Wettkämpfe des DSB angeschafft und
    optimiert habe.
  • Ich nehme weiterhin regelmäßig an den Vereins- Kreis- Landesmeisterschaften
    gemäß DSB-Regeln, sowie an Pokal- und Preisschießen teil.
  • Seit November 2003 bin ich zusätzlich in einen Schützenverein eingetreten,
    der Mitglied im Bund Deutscher Sportschützen (BDS) ist.
  • In diesem (neuen) Verein wird somit nach der Sportordnung des BDS geschossen.
  • Auch für diesen Verein nehme ich regelmäßig an den Vereins- und Landes-
    meisterschaften gemäß BDS-Regeln, sowie an Pokal- und Preisschießen teil.
  • Da ich meine bisherigen Sportwaffen gemäß der DSB-Sportordnung optimiert
    hatte (Länge der Waffe, Art der Visierung etc.), kann ich die vorhandenen
    Sportwaffen für die BDS-Disziplinen nur bedingt verwenden.
  • Aus diesem Grund habe ich Waffen-Erwerbs-Anträge für zwei Kurzwaffen
    bei der zuständigen Behörde gestellt.
  • Beide Kurzwaffen sollen für unterschiedliche Disziplinen der BDS-Sportordnung
    benutzt werden, für die ich meine vorhandenen Waffen nicht verwenden kann.
  • Mein erster Antrag (vom 02.11.2004) wurde von der Behörde abgelehnt.
    Aufgrund von Formfehlern bei den Bescheinigungen war der Ausgang einer
    notwendigen gerichtlichen Klärung zweifelhaft.
    (Schriftverkehr hier einzusehen)
  • So habe ich nun die Anträge mit den aktuellen Formularen erneut gestellt.
    Um dieses Mal "wasserdicht" zu sein, habe ich die kompletten Anträge
    • einem Rechtsanwalt
    • dem zuständigen BDS-Landesverband
    • und dem BDS-Bundesverband
    zur Begutachtung eingereicht und notwendige Korrekturen eingebaut.
  • Seit dem 15.02.2005 liegen die neuen Anträge der Behörde vor.
  • 02.03.2005: Die Behörde plant erneut die Ablehnung der Anträge.
  • 22.03.2005: Ich habe mit dem Schießsportverband BDS Deutschland telefoniert.
    Das Verhalten der Behörde kann vom Verband nicht nachvollzogen werden.
  • 28.03.2005 4-seitiges Schreiben vom BDS Deutschland an die Behörde,
    das direkt auf die geplante Ablehnung (Behörden-Schreiben vom 02.03.2005)
    eingeht und diese Punkt für Punkt anhand der Paragrafen des WaffG widerlegt.
    Es wird hierin auch auf die Grundsatzfeststellung für den Verband hingewiesen.
    (Auf Bitte des BDS wird dieses Schreiben hier nicht veröffentlicht)
  • 30.03.2005 Telefongespräch mit dem Vorgesetzten des Sachbearbeiters.
    Beide Anträge wurden bereits erneut intern besprochen:
    Sie planen weiterhin eine Ablehnung!
    Auf mein drängen wurde ein persönliches Gespräch für den 31.03.2005 mit dem
    Vorgesetzten des Sachbearbeiters vereinbart.
  • 31.03.2005 3-seitiges Schreiben vom BDS Deutschland per Fax direkt an den
    Vorgesetzten des Sachbearbeiters. Hierin wird unter anderem auf die
    Bundestagsdrucksachen 14/7758 und 14/8889 hingewiesen.
    (Auf Bitte des BDS wird dieses Schreiben hier nicht veröffentlicht)
  • 31.03.2005 Ich habe nun Argumente, das auf die von der Behörde
    gemachten Vorbehalte erneut direkt eingeht, für das von mir gewünschte
    Gespräch, erstellt.
    Das heutige, persönliche Gespräch wurde verschoben, da nun von
    der Behörde eine interne juristische Bewertung der beiden Anträge und
    unserer Gegenargumente vorgenommen werden soll.
  • 19.04.2005 Aus dem Waffen-Online Forum habe ich von dem Urteil des
    VG Würtzburg erfahren und in einem Schreiben an die Behörde auf die
    Analogie zu unserer Argumentation hingewiesen.
  • 02.05.2005 Anruf vom Vorgesetzten des Sachbearbeiters (SB) der Waffenbehörde:
    Nach juristischer Prüfung werden meine beiden WBK-Anträge bewilligt!
    Die Munitionsberechtigung wird ebenso vom Vorgesetzten angeordnet.
    Die WBK mit beiden Einträgen kommt per Post!

    Zuküftig werden die Prüfungen auf die im WaffG vorgeschriebene Weise
    durchgeführt. Besonderes Augenmerk wird also auf die Bedürfnis-Bescheinigung
    der zugelassenen Schießsportverbände gelegt!

  • 10.05.2005 WBK bisher nicht eingetroffen! Anruf beim Vorgesetzten des SBs
    Der SB hat nun die Zuverlässigkeitsprüfung eingeleitet!
    Übliche Dauer: 2 bis 3 Wochen!!!
    Stellungnahme des SB: "Sie können ja eine Untätigkeitsklage einreichen!"
  • 24.05.2005 Die Auskunft der Polizei steht noch aus
    Sie ist Teil der noch fehlenden Zuverlässigkeitsprüfung.
    Aussage der Polizeistation: Eingang: 13.05.2005 - Ausgang: 17.05.2005
  • 26.05.2005 Nach fast 3,5 Monaten Bearbeitung durch die Waffenbehörde ist die
    beantragte WBK für zwei Kurzwaffen incl. Munitionserwerb bei mir angekommen!!!

    Gebühren für den Voreintrag von 2 Kurzwaffen: 163,60 € !
  • 26.05.2005 Zusätzlich verlangt die Waffenbehörde nun eine
    detailierte Aufstellung meiner Aufbewahrung von Waffen und Munition.
    Kein Problem! Allerdings gibt mir die Behörde eine Frist bis zum 05.07.2005!!!

    Ich warte noch auf eine Bescheinigung über das Tresorgewicht vom Tresor-Hersteller.
  • 27.05.2005 Aufgrund von Empfehlungen habe ich heute 2 Kurzwaffen und ein
    Wechselsystem auf die neue WBK bei einem Büchsenmacher in Celle bestellt.
    Lieferzeit incl. Tuning: ca. 3 Wochen!
  • 30.05.2005 Nach meinem Frist-Verlängerungsantrag wurde diese um einen
    Monat, also bis zum 02.08.2005 verlängert.
  • 17.06.2005 ich habe die bestellten Waffen und überarbeiteten Waffen
    erstmals in den Händen. Die WBK wird vom Büchsenmacher ausgefüllt.
  • 19.06.2005 Formular "Anzeige über den Erwerb von Schußwaffen"
    zusammen mit der neuen WBK an die Behörde gesendet.
    Die Bescheinigung des Herstellers meiner Tresore ist inzwischen angekommen -
    die, von der Behörde gewünschte Aufstellung meiner Waffen und Tresore
    habe ich der Anzeige gleich mit beigelegt.
  • 22.06.2005 Die ersten Schüsse mit den neuen Waffen - ich bin begeistert!
  • 29.06.2005 Die WBK mit allen notwendigen Stempeln liegt im Briefkasten!
    Gebühr für die Stempelung: 63,90 € !

**** Dieser WBK-Antrag ist somit positiv abgeschlossen ****




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Aktualisiert: 04.07.2005